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Auch 2013 war die Erfolgsquote der Gerichtsverfahren gegen die Jobcenter beim Sozialgericht  Berlin hoch. 54 % der Verfahren hatten zumindest teilweisen Erfolg. Die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin fordert daher die Arbeitsqualität der Jobcenter zu steigern. Hauptstreitpunkte vor Gericht waren Rückforderungsbescheide wegen zu viel gezahlter Leistungen, Leistungskürzungen aufgrund von Sanktionen und die fehlerhafte Anrechnung von Einkommen. Zudem waren die Betroffenen in jedem vierten Hartz IV – Verfahren auf einen Antrag auf Eilrechtsschutz angewiesen. 2013 gingen 26.594 neue Hartz IV – Verfahren beim Sozialgericht Berlin ein, 2012 waren es noch 28.666 (vgl. auch Blogartikel vom 15.01.2013:  „Flut rechtswidriger Hartz-IV-Bescheide hält an – Hartz IV für EU-Angehörige“).

Fundstelle: Sozialgericht Berlin, Pressemitteilung vom 14.01.2014

Die Flut rechtswidriger Bescheide der Berliner Jobcenter bricht nicht ab, wie man an der Jahresbilanz des Sozialgerichts Berlin erkennen kann. Die Anzahl der eingereichten Klagen hat sich beim Sozialgericht im Jahr 2012 weiter erhöht, wie die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Frau Sabine Schudoma, am 10.01.2013 bekannt gegeben hat. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 44301 neue Verfahren beim Sozialgericht Berlin verzeichnet, 2011 betrug die Zahl der Eingänge beim Gericht noch 43832 (vgl. Blogartikel „Sozialrechtliche Bilanz 2011“ vom 17.01.2011) Rund 65 % der eingehenden Verfahren betreffen Rechtsstreitigkeiten rund um Hartz IV (ALG II). Die Erfolgsaussichten sind dabei weiterhin gut, bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter betrug die Erfolgsquote der Verfahren 54 %.

Hinsichtlich der Leistungsansprüche von Arbeitssuchenden aus dem europäischen Ausland besteht immer noch keine Rechtseinheitlichkeit, ein Urteil des Bundessozialgerichts steht weiterhin aus. Derzeit muss nach den jeweiligen Herkunftsländern differenziert werden, Bedürftigen mit spanischer und polnischer Nationalität wurde der Anspruch auf Hartz IV von den Gerichten zugesprochen (Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 14.05.12, Az. S 124 AS 7164/12 ER; Urteil vom 08.08.12, Az. S 173 AS 18394/11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. 8. 12 – L 19 AS 1851/12 B ER). Bedürftige mit britischer, bulgarischer, und griechischer Nationalität unterlagen dagegen vor Gericht (Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 11. 6. 12 – S 205 AS 11266/12 ER; Beschluss vom 10.05.12, Az. L 20 AS 802/12 B ER; Beschluss vom 06.08.12, Az. L 5 AS 1749/12 B ER).

Fundstelle: Sozialgericht Berlin, Pressemitteilung vom 10.01.2013

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