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Was hat sich die neue Koalition aus Sozialdemokraten,  Grünen und Freien Demokraten zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts vorgenommen?

Laut dem geschlossenen Koalitionsvertrag soll die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur -insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden- erleichtert werden. Die Opferrente soll dynamisiert werden. Die Definition der Opfergruppen soll an die Forschung angepasst werden.

Die Erinnerungskultur und das begangene SED-Unrecht sollen bei der Ausweisung des Naturschutzprojekts „Das europäische Grüne Band“ auf dem ehemaligen Grenzstreifen berücksichtigt werden. Die Einrichtung des Archivzentrums SED-Diktatur soll unterstützt werden, die Standorte der Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs sollen qualitativ weiterentwickelt werden.

Zudem soll ein bundesweiter Härtefallfond für die Opfer eingerichtet werden und hierfür die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiterentwickelt werden. Sehr konkret sind diese Punkte im Koalitionsvertrag nicht ausgestaltet, man darf gespannt bleiben. Die Erleichterung der Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden erscheint mir jedenfalls dringend notwendig zu sein.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, „Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vom 24.11.2021

Der Bundestag hat am 24.10.2019 in dritter Lesung umfangreiche Änderungen an den Rehabilitierungsgesetzen für DDR-Unrecht verabschiedet.

Danach wird eine Vermutung aufgestellt, dass die Unterbringungsanordnung in einem Kinderheim rechtsstaatswidrig war, wenn eine Einweisung in ein Spezialheim oder in eine vergleichbare der Zwangsumerziehung dienende Einrichtung stattfand. Dieselbe Vermutung gilt, wenn gleichzeitig mit der Unterbringung der Kinder rechtsstaatswidrige, freiheitsentziehende  Maßnahmen  gegen  die  Eltern oder Elternteile vollstreckt wurden. Es muss ein Sach- und Zeitzusammenhang bestehen.

Die Opferrente wird von 300,00 € monatlich auf 330,00 € erhöht. Die dafür notwendige Haftdauer wird von 180 Tagen auf 90 Tage halbiert! Verfolgte nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhalten statt 214,00 € monatlich nunmehr 240,00 € (bzw. für Rentner 180,00 € statt wie bisher 153,00 €).

Heimkinder, die wegen der rechtsstaatswidrigen Haft der Eltern ins Heim gekommen sind und nicht rehabilitiert wurden, weil sie nicht selbst verfolgt wurden, bekommen trotz einer negativen Rehabilitierungsentscheidung einen eigenen Anspruch auf die Opferrente (wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen). Sie können nunmehr also direkt die Opferrente beantragen.

Die Antragsfristen werden gestrichen.

Für festgestellte Zersetzungsmaßnahmen, für die bisher keine Ausgleichsleistungen gezahlt wurden, wird eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.500,00 € eingeführt.

Fundstelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.10.2019

Die Parteien CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die Gremien der CDU und CSU haben dem Vertrag bereits zugestimmt, das Ergebnis der Mitgliederbefragung der SPD wird in wenigen Tagen vorliegen, es ist also an der Zeit sich den Vertrag einmal genauer anzuschauen. Einige Teile der Übereinkunft werde ich hier in einigen Blog-Beiträgen vorstellen.

Für Opfer von Unrecht in der DDR gibt es eine positive Nachricht, die Parteien haben sich auf eine Steigerung der Opferrente geeinigt. Wie hoch diese ausfallen soll, lässt sich dem Vertrag jedoch nicht entnehmen. Opfer von DDR-Unrecht haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen (vgl. hierzu Rehabilitierung). Dringend benötigte Beweiserleichterung für die Wiedergutmachungssuchenden sieht der Koalitionsvertrag leider nicht vor. Auch gibt es keine Regelung zur Archivierung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Strafakten bzw. der Unterlagen aus den Kinderheimen der DDR. Eine derartige Vereinbarung findet sich nur hinsichtlich der Frauenbewegung in der DDR und der Erhaltung des Archivs der DDR-Opposition. Zudem stellen die Parteien kurioser Weise in dem Koalitionsvertrag fest, dass es enorme Wissensdefizite bei Jugendlichen über die beiden deutschen Diktaturen im 20. Jahrhundert gebe. Für Opfer der DDR-Justiz, die haftbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, soll zudem die die medizinische Begutachtung verbessert werden. Etwas konkretere Vorgaben hätte man sich im Hinblick auf die Aufarbeitung und Rehabilitierung von DDR-Unrecht im Koalitionsvertrag dann doch gewünscht.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD

Eine ehemalige Kanusportlerin aus der DDR hat vor dem Sozialgericht Berlin eine Opferentschädigungsrente erstritten (Urteil vom 27.09.2013, Az. S 181 VG 167/07). Die damals sechzehn Jahre alte Sportlerin hatte von ihrem Trainer ohne ihr Wissen blaue Dopingpillen verabreicht bekommen. Diese sollten den Aufbau von Muskelmasse zu erleichtern und die körperliche Leistungsfähigkeit steigern. Die Sportlerin erkrankte im Alter von 32 Jahren an Brustkrebs. Später litt sie auch an Hautkrebs und unter weiteren  körperlichen und psychischen Erkrankungen. Die Klägerin erhielt deswegen eine Einmalhilfe nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz in Höhe von 6000,00 €. Die beantragte Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde dagegen abgelehnt. Dagegen erhob die ehemalige Kanutin Klage und erhielt vom Sozialgericht Berlin Recht. Das Gericht würdigte dabei insbesondere die besondere Situation in einer Kinder- und Jugendsportschule in der DDR, in der sich die noch junge Sportlerin befunden hat. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass man der Klägerin keine Einwilligung zum Doping unterstellen könne, die Klägerin habe damals keine Vorstellung von der eigentlichen Bedeutung der Präparate und deren möglichen Spätfolgen gehabt. Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Dopingeinnahme und der Brustkrebserkrankung bestanden hat. Allerdings hat das Gericht in dem konkreten Fall die Opferrente auf eine Dauer von nur sechs Monaten beschränkt.

Fundstelle: Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.09.2013, Az. S 181 VG 167/07, Pressemitteilung vom 27.09.2013

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