Arbeitslohn
Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Vergütung leisten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, das heißt, dass die dort ausgehandelten Löhne auch für Arbeitnehmer anwendbar sind, die keiner Gewerkschaft angehören oder in deren Arbeitsverträgen auf den Tarifvertrag verwiesen wird. Diese Mindestlöhne werden von manchen Arbeitgebern nicht eingehalten oder Erhöhungen nicht rechtzeitig abgerechnet. Darüber hinaus bietet die falsche Abrechnung von Sonderformen der Vergütung wie Sachbezügen, Ausbildungskosten, Darlehen, Provisionen, Ertragsbeteiligungen, Bedienungsgelder oder Prämien Grund zur Klage. Dabei sind zumeist vertragliche Verfallfristen ebenso wie die Verjährung zu beachten. Die Verfallfristen wiederum sind oft als allgemeine Vertragsbedingungen angreifbar und unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen können. Auch gibt es diverse Entgeltfortzahlungspflichten des Arbeitgebers, die oft nicht eingehalten werden (Krankheit, Feiertag, vorübergehende Verhinderung des Arbeitnehmers oder Annahmeverzug des Arbeitgebers). Insbesondere im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses können oft viele weitere Arbeitsentgeltansprüche zu Gunsten des Gekündigten geltend gemacht werden, informieren Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse umfassend.