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Strafrecht

Die Verteidigung Ihrer Interssen übernehme ich gern in allen Stadien des Strafverfahrens (Anhörung bei der Polizei, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage, Berufung, Revision usw.).

Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin unter:

030 / 9114 98 770

oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder bequem über das Kontaktformular.

Weitere Informationen zu den Teilbereichen des Strafrechts finden Sie unter den folgenden Links:

Ermittlungs- und Zwischenverfahren/Hauptverfahren
Strafbefehl / Anklage
Untersuchungshaft
Berufungsverfahren/ Revisionsverfahren
Vollstreckung und Vollzug / Gnadenverfahren
Wiederaufnahmeverfahren
Jugendstrafverfahren
Nebenklage / Privatklage
Zeugenbeistand
Rehabilitierungsverfahren

Der Beschuldigte eines Verbrechens oder eines Vergehens kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen, gem. § 137 Abs. 1 StPO. Neben der Verteidigung im eigentlichen Strafverfahren. Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Pflichtverteidigung (siehe Rubrik Pflichtverteidigung), die Erstberatung ist unter den Voraussetzungen der Beratungshilfe kostenlos (siehe unter der Rubrik Kosten). Besprechungen aktueller Urteile und Rechtsentwicklungen aus diesem Rechtsgebiet finden Sie im Blog.

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