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Zeugnis

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ein besonders großes Interesse daran ein so vorzeigbares Zeugnis zu erhalten, dass es ihm bei Bewerbungen auf eine neue Stelle hilfreich sein kann. Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf unverzügliche Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses. Sie müssen sich nicht mit weniger zufrieden geben. Es gibt mittlerweile auch zahlreiche Regeln in der Gewerbeordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Zeugniserteilung regeln. Danach muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere zweideutige Aussage zwischen den Zeilen zu vermitteln. Das Zeugnis muss dabei so wohlwollend formuliert sein, dass dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert wird. Dabei kann es auf kleinste Unterschiede bei der Formulierung des Zeugnisses oder auf das bewusste Weglassen von gängigen Formulierungen ankommen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Bei der Erstellung des Zeugnisses hat sich der Aussteller um größtmögliche Objektivität zu bemühen. Das formulierte Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, um einem etwaigen Arbeitgeber eine konkrete Vorstellung über die Persönlichkeit des Arbeitnehmers und seine betriebliche Einsatzmöglichkeit zu vermitteln. Das Zeugnis muss die ausgeübten Tätigkeiten präzise aufführen und sich auch auf Sonderaufgaben und Spezialtätigkeiten erstrecken. Beachten Sie, dass Ihnen ein schlechtes Zeugnis beim beruflichen Fortkommen erheblich schaden kann. Wenn Sie Zweifel daran haben, ob das vorliegende Zeugnis den oben skizzierten Anforderungen entspricht, dann prüfe ich das gerne für Sie nach.

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