Um diese Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir sogenannte Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu

Opfer stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie können Entschädigungsanträge bis zum 31. Dezember 2019 stellen

Seit dem 01.01.2017 können Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in stationören Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie untergebracht wurden, bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ einen Antrag auf Entschädigung stellen. Betroffene können sich an die Anlauf- und Beratungsstellen vor Ort wenden, die spätestens bis zum 01.04.2017 zur Verfügung stehen sollen. Der Fond kann neben der Anerkennung des erfahrenen Unrechts eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000,00 € sowie gegebenenfalls Rentenersatzleistungen von 3000,00 € oder 5.000,00 € gewähren. Westdeutsche Betroffene werden nur für Unterbringungen im Zeitraum 23.05.1949 bis zum 31.12.1975 entschädigt, ostdeutsche Betroffene können für eine Unterbringung während der gesamten Dauer der DDR eine Wiedergutmachung verlangen. Für Betroffene aus der ehemaligen DDR kann daneben weiterhin eine Rehabilitierung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz in Betracht kommen.

Fundstelle: Homepage der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Zum Seitenanfang