Um diese Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir sogenannte Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu

Oberverwaltungsgericht bestätigt, auch in Berlin dürfen Frauen mit Brustimplantaten zur Polizei

Bereits am im Jahr 2014 hatte ich darüber berichtet, dass sich die Berliner Polizei weigert, Frauen mit Brustimplantaten einzustellen. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin das für rechtswidrig erklärt hatte, hätte man meinen können, dass damit die Rechtlage geklärt war, zumal sich zahlreiche andere Verwaltungsgerichte dem Urteil anschlossen (vgl. Artikel „Frauen mit Brustimplantaten dürfen zur Berliner Polizei“ vom 05.03.2014, „Dürfen Frauen mit Brustimplantaten zur Polizei? Verwaltungsgericht München gibt Bewerberin im Eilverfahren Recht“ vom 26.09.2016 und „Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Frau mit Brustimplantat darf zur Polizei“ vom 24.01.2017). Die Berliner Polizei sah das dagegen anders und legte Berufung ein und wies in der Folge weiter Frauen mit Brustimplantaten als Polizisten ab. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem Berufungsverfahren mehrere Sachverständige mit Materialgutachten beauftragt, dabei kam wenig überraschend heraus, dass Frauen mit Brustimplantaten kein signifikant höheres Risiko haben, für längere Zeit wegen der Brustimplantate dienstunfähig zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat daher mit Urteil vom 28.03.2018, Az. OVG 4 B 19.14, die Bewerbungsablehnung für rechtswidrig erklärt. Die durch die Gutachten nicht gerade niedrigen Kosten des Verfahrens musste natürlich die Berliner Polizei tragen. Stellt die Berliner Polizei jetzt endlich Frauen mit Brustimplantaten ohne jahrelange Rechtsstreitigkeiten ein? Man wird es sehen.

Fundstelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2018, Az. OVG 4 B 19.14

Zum Seitenanfang