Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat mit Urteil vom 22.10.2012, Az.: I-6 U 241/11, entschieden, dass ein Hobbyfußballspieler der Kreisliga A 3 für ein grobes Foulspiel in der Form eines gestreckten Beins, das der Schiedsrichter mit einer gelben Karte geahndet hat, Schadenersatz und Schmerzensgeld an den gefoulten Gegenspieler zahlen muss. Das OLG Hamm ist der Meinung, dass der rücksichtslos foulende Spieler u. a. Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € an seinen Gegenspieler zahlen muss. Der gefoulte Gegenspieler hatte sich aufgrund des Fouls so schwer am Knie verletzt, dass er nicht mehr als Maler und Lackierer arbeiten kann.
Fundstellen: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.10.2012, Az.: I-6 U 241/11, Pressemitteilung vom 26.11.2012