Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Oliver Höfinghoff der Berliner Fraktion der PIRATEN vom 02.07.2012 bekannt wurde, kann die Polizei, die in Berlin geltende Kennzeichnungspflicht (vgl. Blogartikel vom 15.02.2012: „Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten“), offensichtlich dadurch umgehen, dass die Mitglieder der Polizeieinheiten im Einsatz nur das T-Shirt tragen. Denn an den T-Shirts sind derzeit keine Kennzeichnungen angebracht. Außerdem werden die taktischen Kennzeichen von Versorgungseinheiten und Einheiten in Bereitschaft nicht immer getragen. Die T-Shirts könnten für je 5 € problemlos gekennzeichnet werden, wie aus der Antwort vom 23.07.2012 des Senators für Inneres und Sport auf die Anfrage hervorgeht.
Fundstellen: Senator für Inneres und Sport, Antwort auf die kleine Anfrage der Berliner Fraktion der PIRATEN vom 02.07.2012, Drucksache 17 /10 715