Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16.10.2012, Az. 9 AZR 183/11, entschieden, dass es einem Bundesland untersagt ist, Schulfahrten nur unter der Bedingung zu genehmigen, dass die teilnehmenden Lehrer auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten. In einer derartigen Praxis ist ein grober Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zusehen, zudem stellt die Vorgehensweise des Bundeslandes eine unzulässige Rechtsausübung dar. Betroffene Lehrkräfte können demnach die tatsächlich angefallenen Reisekosten in voller Höhe ersetzt verlangen.
Fundstellen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2012, Az. 9 AZR 183/11, Pressemitteilung Nr. 71/12; Allgemeine Informationen zum Arbeitslohn