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Die Abteilung Strafrecht des Vereins „Deutscher Juristentag“ (DJT) hat u. a. den Beschluss gefasst, dass hinsichtlich „datenbezogener“ Strafbestimmungen für schwerwiegende und breitflächige Angriffe Qualifikationstatbestände mit erhöhter Strafandrohung vorzusehen seien. „Zugleich sollten bei diesen Qualifizierungen weiterreichende Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden (unter anderem Telekommunikationsüberwachung) geschaffen werden.“ Weiterhin solle ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglicht werden (vgl. Beschluss 4. A) aa)). Zudem soll den Ermittlungsbehörden ein heimliches Eindringen in ein System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung erlaubt werden, wenn es nach den Vorstellungen der Abteilung Strafrecht des DJT geht. Vorschläge, das Informationsrecht des Datenschutzbeauftragten zu stärken, wurden dagegen abgelehnt. Die gefassten Beschlüsse wurden zurecht u. a. vom Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und dem Chaos Computer Club (CCC) kritisiert und abgelehnt. In der Presseerklärung vom 30.09.2012 weisen diese Organisationen richtiger Weise darauf hin, dass es sich bei dem Deutschen Juristentag um einen privaten Verein handelt, der nicht die Juristinnen und Juristen in Deutschland repräsentiert. In der Abteilung Strafrecht haben nur um die 80 Teilnehmende abgestimmt. Es dürfte innerhalb der Anwaltschaft auch eher der gegenteilige Konsens vorherrschen, dass jedenfalls zunächst die Beschuldigtenrechte gestärkt werden müssen, bevor erneut weitgehende Eingriffsmöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden geschaffen werden können. Diesem Befund stimmte auf internationaler Ebene sogar der Kabinettschef von EU-Justizkommissarin Vivian Reding, Prof. Martin Selmayer, auf dem 5. EU-Strafrechtstag in Bonn zu. Da im Hinblick auf die Beschlüsse des DJT offenbar ein beträchtlicher Nachholbedarf besteht, weise ich in diesem Zusammenhang auch auf den Sammelband „Datenschutz: Grundlagen, Entwicklungen und Kontroversen“ hin, den die Bundeszentrale für politische Bildung auszugsweise zur kostenlosen Lektüre online gestellt hat, die Leseprobe des Bandes kann hier als pdf-Datei (2.9 MB) heruntergeladen werden.

Fundstellen: Deutscher Juristentag, Beschlüsse des 69. Juristentags vom 21.09.2012; gemeinsame Presseerklärung  vom 30.09.2012 des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und des Chaos Computer Clubs (CCC); Bundeszentrale für politische Bildung, Datenschutz: Grundlagen, Entwicklungen und Kontroversen

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