Kurioses ereignete sich laut Pressemitteilung des Kammergerichts vom 17.02.2012 am Landgericht Berlin. Gegen Jörg Kachelmann wurde in einem Prozess gegen einen Befürworter der sogenannten „Chemtrail-Theorie“ ein Versäumnisurteil erlassen, Kachelmann hatte den Befürworter anscheinend scharf per E-Mail kritisiert. Das Versäumnisurteil wurde erlassen, weil Kachelmanns Rechtsanwalt keine Vollmachturkunde in der Hauptverhandlung vorweisen konnte. Nach § 80 Zivilprozessordnung (ZPO) muss eine Vollmachturkunde schriftlich zu den Gerichtsakten gereicht werden. Wenn ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter auftritt, wird das aber nur geprüft, wenn das Fehlen der Vollmacht vom Gegner gerügt wird (vgl. § 88 ZPO). Gegen das Versäumnisurteil kann aber noch Einspruch eingelegt werden, es ist daher davon auszugehen, dass eine materielle Entscheidung nach Einspruchseinlegung noch ergehen wird.
Fundstellen: Pressemitteilung des Kammergerichts vom 17.02.2012; Landgericht Berlin, Beschluss vom 17.02.2012, Az. 22 O 376/11