Auch 2013 war die Erfolgsquote der Gerichtsverfahren gegen die Jobcenter beim Sozialgericht Berlin hoch. 54 % der Verfahren hatten zumindest teilweisen Erfolg. Die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin fordert daher die Arbeitsqualität der Jobcenter zu steigern. Hauptstreitpunkte vor Gericht waren Rückforderungsbescheide wegen zu viel gezahlter Leistungen, Leistungskürzungen aufgrund von Sanktionen und die fehlerhafte Anrechnung von Einkommen. Zudem waren die Betroffenen in jedem vierten Hartz IV – Verfahren auf einen Antrag auf Eilrechtsschutz angewiesen. 2013 gingen 26.594 neue Hartz IV – Verfahren beim Sozialgericht Berlin ein, 2012 waren es noch 28.666 (vgl. auch Blogartikel vom 15.01.2013: „Flut rechtswidriger Hartz-IV-Bescheide hält an – Hartz IV für EU-Angehörige“).
Fundstelle: Sozialgericht Berlin, Pressemitteilung vom 14.01.2014