Der Bundesrat hat am 11.10.2013 der Erhöhung der Leistungen für Bezieher von Hartz IV (Arbeitslosengeld 2) um 2,27 % zugestimmt, die Regelleistung für Alleinstehende beträgt ab dem kommenden Jahr 391,00 €. Nach der beschlossenen Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014 (RBSFV2014) beträgt der Regelsatz für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen, dann jeweils 353,00 €. Für Kinder von bis zu fünf Jahren beträgt die Hartz-IV-Leistung dann 229,00 €, für Kinder zwischen zwischen sechs bis dreizehn Jahren 261,00 € und für Kinder zwischen vierzehn bis siebzehn Jahren 296,00 €.
Fundstellen: Bundesrat, Beschluss vom 11.10.2013, Drucksache 673/13, Pressemitteilung Nr. 225/2013, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014