Die Flut rechtswidriger Bescheide der Berliner Jobcenter bricht nicht ab, wie man an der Jahresbilanz des Sozialgerichts Berlin erkennen kann. Die Anzahl der eingereichten Klagen hat sich beim Sozialgericht im Jahr 2012 weiter erhöht, wie die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Frau Sabine Schudoma, am 10.01.2013 bekannt gegeben hat. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 44301 neue Verfahren beim Sozialgericht Berlin verzeichnet, 2011 betrug die Zahl der Eingänge beim Gericht noch 43832 (vgl. Blogartikel „Sozialrechtliche Bilanz 2011“ vom 17.01.2011) Rund 65 % der eingehenden Verfahren betreffen Rechtsstreitigkeiten rund um Hartz IV (ALG II). Die Erfolgsaussichten sind dabei weiterhin gut, bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter betrug die Erfolgsquote der Verfahren 54 %.
Hinsichtlich der Leistungsansprüche von Arbeitssuchenden aus dem europäischen Ausland besteht immer noch keine Rechtseinheitlichkeit, ein Urteil des Bundessozialgerichts steht weiterhin aus. Derzeit muss nach den jeweiligen Herkunftsländern differenziert werden, Bedürftigen mit spanischer und polnischer Nationalität wurde der Anspruch auf Hartz IV von den Gerichten zugesprochen (Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 14.05.12, Az. S 124 AS 7164/12 ER; Urteil vom 08.08.12, Az. S 173 AS 18394/11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. 8. 12 – L 19 AS 1851/12 B ER). Bedürftige mit britischer, bulgarischer, und griechischer Nationalität unterlagen dagegen vor Gericht (Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 11. 6. 12 – S 205 AS 11266/12 ER; Beschluss vom 10.05.12, Az. L 20 AS 802/12 B ER; Beschluss vom 06.08.12, Az. L 5 AS 1749/12 B ER).
Fundstelle: Sozialgericht Berlin, Pressemitteilung vom 10.01.2013