Um diese Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir sogenannte Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat anlässlich der Herbsttagung 2012 eine systematische Auswertung der Fachliteratur zur Bekämpfung des Rechtsextremismus online gestellt. Das Werk umfasst Zusammenfassungen und Fundstellen einer Literaturauswahl zu dem besagten Thema aus den Veröffentlichungsjahren 2001 bis 2012. Die Zusammenstellung hat einen Umfang von 141 Seiten und trägt den Titel „Bekämpfung des Rechtsextremismus – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“, sie kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Fundstellen: Bundeskriminalamt, Bekämpfung des Rechtsextremismus – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung

Die Forscher der Ben Gurion University, Negev (Israel), und der Columbia University, New York (USA), Shai Danziger, Jonathan Levav und Liora Avnaim-Pesso haben außerhalb des Rechtsordnung liegende Einflüsse auf die gerichtliche Entscheidungsfindung untersucht. Die Forscher haben insgesamt 1.112 Entscheidungen, die vorwiegend die Aussetzung von Haftstrafen zur Bewährung zum Gegenstand hatten, analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben die Autoren unter dem Titel „Extraneous factors in judicial decisions“ in der Zeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) veröffentlicht. Es wurden nur erfahrene Richter in die Untersuchung einbezogen und dabei erforscht, welchen Effekt die Position der jeweils stattfindenden Essenspausen innerhalb eines Verhandlungstages auf die statistische Wahrscheinlichkeit eines für den Inhaftierten positiven Ausgangs der Verhandlung hat. Interessanter Weise hatten die israelischen Richter keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Terminierung der Verhandlungen, so dass ausgeschlossen werden konnte, dass die Richter selbst durch eine spezifische Terminvergabe die Ergebnisse verfälschen könnten. Das Ergebnis der Auswertung ist einigermaßen ernüchternd für all diejenigen, die annehmen, dass Richter nur mechanisch Gesetze und juristische Methoden auf die Fälle anwenden. Die Forscher konnten deutlich belegen, dass neben einer strikt rationalen Gesetzesanwendung offensichtlich auch psychologische Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Denn die Wahrscheinlichkeit der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung betrug für den direkt nach einer Essenspause verhandelten Fall zirka 65 % und sank danach mit jedem weiteren verhandelten Fall kontinuierlich ab bis zur nächsten Essenspause. Direkt nach der dann eingelegten Essenspause betrug die Wahrscheinlichkeit einer für den Inhaftierten positiven Entscheidung dann wieder zirka 65 % und fing sofort nach demselben Muster wieder zu sinken an. Der zuletzt vor einer Pause eines jeweiligen Verhandlungsblocks verhandelte Fall hatte danach statistisch die geringste Wahrscheinlichkeit, eine für den Delinquenten positive Entscheidung zu ergeben. Interessant dabei ist auch, dass die Länge der jeweiligen Verhandlungen keinen Einfluss auf die geistige Ermattung der Richter hatte, die Wahrscheinlichkeit einer negativen Entscheidung stieg vielmehr nicht allein durch den Zeitablauf sondern durch die hohe Anzahl der vorangegangenen Entscheidungen, die die Richter erledigt hatten. Die Forscher gehen daher davon aus, dass bei vielen aufeinander folgenden Entscheidungen, die Entscheidungsträger am Ende einer Reihe von Entscheidungen eine Tendenz zeigen, einer den status-quo aufrechterhaltende Entscheidungsmöglichkeit den Vorzug geben. Aber die Studie enthält somit auch für Inhaftierte die tröstliche Erkenntnis, dass es anscheinend doch nicht darauf ankommt, was der Richter vor der Verhandlung gegessen hat, sondern nur darauf, dass der Richter überhaupt -möglichst direkt vor der Verhandlung- eine Essenspause eingelegt hat.

Fundstelle: „Extraneous factors in judicial decisions“ in der Zeitschrift: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS), April 11, 2011, doi: 10.1073/pnas.1018033108

Herr Prof. Dr. Claudius Ohder hat eine neue Studie über Intensivtäter in Berlin veröffentlicht. Der Verfasser ist Professur für Kriminologie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin (HWR Berlin). Intensivtäter werden in Berlin wie folgt definiert: „Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind, entweder den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub, Rohheits- und / oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben oder innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“ Der Verfasser hatte bereits im Jahr 2006 den ersten Teil einer analysierenden Beschreibung des Intensivtäterproblems in Berlin anhand der staatsanwaltlichen Akten veröffentlicht (vgl. „Intensivtäter – Teil I – Ergebnisse der Analyse von „Intensivtäterakten“ der Staatsanwaltschaft Berlin“). Dabei ging es dem Autor darum, „Erkenntnisse zu den biographischen und sozialen Hintergründen dieser Straftätergruppe sowie den Kriminalisierungsprozessen zu gewinnen.“ Im Jahr 2008 folgte der zweite Teil der Studie, dieses Mal wurde die eigene Sichtweise der Intensivtäter anhand von Interviews mit 27 jugendlichen Delinquenten beleuchtet. Außerdem wurde der gesamte Schulverlauf der sogenannten Intensivtäter in diesem Teil der Studie berücksichtigt (vgl. „Intensivtäter in Berlin – Teil II – Ergebnisse der Befragung von „Intensivtätern“ sowie der Auswertung ihrer Schulakten“). Nunmehr liegt Teil III der Studie im Volltext vor, darin werden die Haftverläufe von 30 jugendlichen Tätern, die wegen schwerer Jugendgewaltdelikte zu Jugendstrafen verurteilt worden sind, mit Hilfe von Interviews und der Analyse der Strafvollstreckungsakten untersucht (vgl. „Intensivtäter in Berlin – Teil III – Haftverläufe und Ausblicke auf die Legalbewährung junger Mehrfachtäter“). Der Verfasser wollte ursprünglich die Jugendlichen in ihrer Bewährungszeit begleiten, die Strafen der meisten Inhaftierten wurden jedoch nicht nach einer gewissen Haftverbüßungsdauer zur Bewährung ausgesetzt. Die meisten Intensivtäter mussten die ihre Haft komplett verbüßen. Daher wird in dem dritten Teil der Studie nun die Entwicklung im Jugendstrafvollzug nachgezeichnet. Die Studie arbeitet dabei als zentrale Ergebnisse eine Reihe von systematischen, konzeptionellen und operativen Problemen heraus, an denen angesetzt werden kann, um die Perspektive auf ein zukünftig, straffreies Leben der jugendlichen Delinquenten zu verbessern. Die Untersuchungshaft sollte nach der Studie z. B. möglichst kurz gehalten werden. Der ausländerrechtliche Status der Jugendlichen sollte nicht ungeklärt bleiben, Subkulturen der Gefangenen können nach der Studie neben negativen auch entlastende Funktionen haben. Von der Jugendvollzugsanstalt verhängte Sanktionen können darüber hinaus kontraproduktiv wirken, insbesondere dann wenn die Inhaftierten dadurch von Vollzuglockerungen ausgeschlossen werden. Das Handyverbot in der Vollzugsanstalt behindert die stabile Entwicklung der Jugendlichen, da diese von ihren sozialen Netzwerken ausgeschlossen werden. Eine vorhandene Drogenproblematik werde zudem nicht ausreichend beachtet.

Fundstellen: „Intensivtäter in Berlin- Teil III – Haftverläufe und Ausblicke auf die Legalbewährung junger Mehrfachtäter“ von Prof. Dr. Claudius Ohder, Berlin 2012; „Intensivtäter in Berlin – Teil II – Ergebnisse der Befragung von „Intensivtätern“ sowie der Auswertung ihrer Schulakten“  von Prof. Dr. Claudius Ohder, Berlin 2008; „Intensivtäter – Teil I – Ergebnisse der Analyse von „Intensivtäterakten“ der Staatsanwaltschaft Berlin“ von Prof. Dr. Claudius Ohder, Berlin 2006; alle Studien abrufbar über die Website www.berlin-gegen-gewalt.de

Zum Seitenanfang