Die Forscher der Ben Gurion University, Negev (Israel), und der Columbia University, New York (USA), Shai Danziger, Jonathan Levav und Liora Avnaim-Pesso haben außerhalb des Rechtsordnung liegende Einflüsse auf die gerichtliche Entscheidungsfindung untersucht. Die Forscher haben insgesamt 1.112 Entscheidungen, die vorwiegend die Aussetzung von Haftstrafen zur Bewährung zum Gegenstand hatten, analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben die Autoren unter dem Titel „Extraneous factors in judicial decisions“ in der Zeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) veröffentlicht. Es wurden nur erfahrene Richter in die Untersuchung einbezogen und dabei erforscht, welchen Effekt die Position der jeweils stattfindenden Essenspausen innerhalb eines Verhandlungstages auf die statistische Wahrscheinlichkeit eines für den Inhaftierten positiven Ausgangs der Verhandlung hat. Interessanter Weise hatten die israelischen Richter keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Terminierung der Verhandlungen, so dass ausgeschlossen werden konnte, dass die Richter selbst durch eine spezifische Terminvergabe die Ergebnisse verfälschen könnten. Das Ergebnis der Auswertung ist einigermaßen ernüchternd für all diejenigen, die annehmen, dass Richter nur mechanisch Gesetze und juristische Methoden auf die Fälle anwenden. Die Forscher konnten deutlich belegen, dass neben einer strikt rationalen Gesetzesanwendung offensichtlich auch psychologische Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Denn die Wahrscheinlichkeit der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung betrug für den direkt nach einer Essenspause verhandelten Fall zirka 65 % und sank danach mit jedem weiteren verhandelten Fall kontinuierlich ab bis zur nächsten Essenspause. Direkt nach der dann eingelegten Essenspause betrug die Wahrscheinlichkeit einer für den Inhaftierten positiven Entscheidung dann wieder zirka 65 % und fing sofort nach demselben Muster wieder zu sinken an. Der zuletzt vor einer Pause eines jeweiligen Verhandlungsblocks verhandelte Fall hatte danach statistisch die geringste Wahrscheinlichkeit, eine für den Delinquenten positive Entscheidung zu ergeben. Interessant dabei ist auch, dass die Länge der jeweiligen Verhandlungen keinen Einfluss auf die geistige Ermattung der Richter hatte, die Wahrscheinlichkeit einer negativen Entscheidung stieg vielmehr nicht allein durch den Zeitablauf sondern durch die hohe Anzahl der vorangegangenen Entscheidungen, die die Richter erledigt hatten. Die Forscher gehen daher davon aus, dass bei vielen aufeinander folgenden Entscheidungen, die Entscheidungsträger am Ende einer Reihe von Entscheidungen eine Tendenz zeigen, einer den status-quo aufrechterhaltende Entscheidungsmöglichkeit den Vorzug geben. Aber die Studie enthält somit auch für Inhaftierte die tröstliche Erkenntnis, dass es anscheinend doch nicht darauf ankommt, was der Richter vor der Verhandlung gegessen hat, sondern nur darauf, dass der Richter überhaupt -möglichst direkt vor der Verhandlung- eine Essenspause eingelegt hat.
Fundstelle: „Extraneous factors in judicial decisions“ in der Zeitschrift: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS), April 11, 2011, doi: 10.1073/pnas.1018033108