Der Arbeitgeber darf bereits ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit an die Vorlage eine Bescheinigung vom Arbeitnehmer verlangen. Eine derartige Weisung muss er nicht weiter begründen. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11, geklagt hatte eine Redakteurin einer Rundfunkanstalt. Der Arbeitgeber hatte ihr die Weisung gegeben, in Zukunft bereits am ersten Tag einer Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen, um sich ein entsprechendes Attest ausstellen zu lassen und dieses dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Weisung war nicht begründet worden, was aber nicht zu deren Unwirksamkeit führt, wie das Bundesarbeitsgericht nun festgestellt hat. Denn das Recht eines Arbeitgebers von seinen Angestellten die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen, steht nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im freiem Ermessen des Arbeitgebers.
Fundstellen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11, Pressemitteilung Nr. 78/12