Um diese Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir sogenannte Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu

Aktenversendungspauschale auch bei Versendung im Gerichtsbezirk erstattungsfähig

In einem Strafverfahren ist es unabdingbar, dass der Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten erhält. Wenn das Gericht die Akten an den Verteidiger verschickt, berechnet es hierfür eine Aktenversendungsgebühr in Höhe von derzeit 12,00 €. Leider gibt es immer noch vereinzelt Streit, ob diese Kosten bei einem ortsansässigen Rechtsanwalt (bespielsweise nach Abschluss des Strafverfahrens mit einem Freispruch) von der Staatskasse erstattet werden müssen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte mit Beschluss vom 18.05.2022, Az. 91/21, insoweit bereits entschieden, dass die Nichterstattung der Aktenversendungspauschale gegen das Willkürverbot aus Art. 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin verstoßen kann. Dennoch kürzen einzelne Gerichte die Aktenversendungspauschale immer noch aus den festzusetzenden Kosten eines Gerichtsverfahrens heraus.

Das Amtsgericht Tiergarten hat nun in dem von meiner Kollegin, Frau Hellbach, erstrittenen Beschluss  vom 10.12.2024, Az. (350 Gs) 264 Js 4190/22 (464/24), klargestellt, dass  es sich bei der Aktenversendungspauschale auch bei ortsansässigen Anwältinnen und Anwälten um eine notwendige Auslage handelt, wenn es der Anwältin oder dem Anwalt wegen der Entfernung zum Gericht nicht ohne weiteres zumutbar ist, dieses wegen jeder Akteneinsicht persönlich aufzusuchen oder einen Boten zu schicken.

Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb einem Rechtsanwalt aus Potsdam oder Oranienburg die Aktenversendungspauschale erstattet werde, einem Rechtsanwalt aus Berlin-Pankow dagegen nicht. Das Amtsgericht Tiergarten führt richtigerweise aus:

„Es ist nicht sinnvoll, in einer Großstadt wie Berlin das Kriterium der Ortsansässigkeit heranzuziehen, ohne auf die örtlichen Verhältnisse abzustellen, zumal nicht alle im Strafrecht tätigen Rechtsanwälte direkt in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit praktizieren.“

Fundstellen: Amtsgericht Tiergarten, Beschluss vom 10.12.2024, Az. (350 Gs) 264 Js 4190/22 (464/24); Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 18.05.2022, Az. 91/21

Zum Seitenanfang