In Berlin legt die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) die Höhe der angemessenen Miete für Bezieher von Hartz IV fest. Die dort festgelegten Mietrichtwerte werden zum 01.03.2014 erhöht. Danach gelten für einen Einpersonenhaushalt für Miete und Heizung 423,00 € als angemessen. Die Miete muss daher grundsätzlich bis zu diesem Betrag vom Jobcenter übernommen werden. Die Richtwerte variieren je nach Heizungsart und Gebäudefläche. Für vier Personen steigt die vom Jobcenter übernommene Miete von 669,00 € auf 683,00 € (bei Fernwärme).
Fundstellen: Pressemitteilung vom 11.02.2014, Wohnaufwendungenverordnung (WAV)