Um diese Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir sogenannte Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales teilte auf die kleine Anfrage der Abgeordneten, Frau Katrin Möller (Partei „DIE LINKE“), am 13.06.2013 mit, dass jedes dritte Kind in Berlin auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) angewiesen ist. Im Bezirk Mitte sind es sogar über 50 % der Kinder und Jugendlichen, die in Haushalten / Bedarfsgemeinschaften von Hartz-IV-Beziehern leben. Stichtag der Untersuchung war das Ende 2012. Die Senatsverwaltung bezog die Daten vorwiegend aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Insgesamt lebten 168.006  der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten.

Fundstelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Antwort vom 13.06.2013, Drucksache Nr. 17 / 12 078, auf die kleine Anfrage der Abgeordneten, Frau Katrin Möller vom 15.05.2013

Der Bezirk Mitte von Berlin ist mit der Untersagung der Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen zunächst gescheitert. Der Antrag der Wohnungseigentümerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Untersagungsbescheid des Bezirksamtes hatte beim Verwaltungsgericht Berlin Erfolg. Das Gericht entschied im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 23.01.2012, Az. VG 19 L 294.11, dass das private Suspensivinteresse der Wohnungseigentümerin das dargetane besondere öffentliche Vollzugsinteresse des Bezirks überwiege, weil die Versagungsverfügung aller Vorrausssicht nach sowohl formell als auch materiell rechtswidrig sei. Eine endgültige Entscheidung ist damit allerdings noch nicht getroffen, diese bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Fundstellen: Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.01.2012, Az. VG 19 L 294.11

Zum Seitenanfang