Die Bundesagentur für Arbeit (BA) meint mit der Pressemitteilung vom 14.06.2013 darauf hinweisen zu müssen, dass die Grundsicherung (Hartz IV) dem Grundgesetz nicht widerspreche. Außerdem verletzten die Mitarbeiter der Jobcenter nicht die Würde der Kunden durch ihre Arbeit. Es gebe keine Zielvorgabe oder Anweisung, über Sanktionen Geld einzusparen. Zudem weist die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2013 explizit darauf hin, dass in den Jobcentern keine seelenlosen Maschinen arbeiteten, die nur Zielvorgaben im Blick hätten. Es ist schon einigermaßen bezeichnend und spricht Bände, dass die Bundesagentur einen derartigen Hinweis für notwendig erachtet. Mit der Pressemitteilung will die Bundesagentur für Arbeit auf die geäußerte Kritik der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters, Frau Inge Hannemann, reagieren. Frau Hannemann wurde u. a. wegen kritischer Äußerungen auf ihrem Blog von ihrer Arbeit beim Jobcenter freigestellt, ihr wurde nicht gekündigt. Nach Ansicht der Bundesagentur sei Frau Hannemann nicht als Hartz IV-Rebellin oder als Whistleblowerin, die Missstände aufdecke, zu bezeichnen. Frau Hannemann versucht derzeit beim Arbeitsgericht Hamburg (Az. 15 Ga 3/13) im einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen, dass sie ihrer Beschäftigung Arbeitsvermittlerin weiter nachgehen darf.
Fundstelle: Bundesagentur für Arbeit, Presseinformation Nr. 035 vom 14.06.2013, Arbeitsgericht Hamburg, Az. 15 Ga 3/13, Pressemitteilung vom 06.06.2013 und 10.06.2013, Homepage und Blog von Frau Inge Hannemann