Mit Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11, hat das Landgericht Berlin den Rapper mit dem Künstlernamen Bushido zur Zahlung von 8.000 € Schmerzensgeld an eine ehemalige Bewohnerin des Big-Brother-Containers verurteilt. Der beklagte Rapper soll die Klägerin u. a. auf seinen Internetseiten der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und MySpace, als „Nutte“ und „Kacke“ bezeichnet haben. Zudem äußerte er sich über das Aussehen der Klägerin u. a. hinsichtlich ihrer Haut negativ. Die Klägerin forderte wegen der Äußerungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 € vom Beklagten. Zusätzlich forderte die Klägerin u. a. 20.000 € Vertragsstrafe, weil der Beklagte die Äußerungen auch nicht rechtzeitig entfernt habe, obwohl er zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatte. Das Landgericht lehnte die geltend gemachten Forderungen größtenteils ab, es sprach der Klägerin lediglich eine Summe von 8.000 € wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Internetbeiträge zu. Die Äußerungen hätten zwar stark beleidigenden Charakter, andererseits würden Äußerungen eines Rappers laut dem Urteil des Landgerichts Berlin gemeinhin nicht „für bare Münze“ genommen, die Klägerin hat sich zudem durch die Teilnahme an der TV-Sendung Big Brother freiwilligder Öffentlichkeit ausgeliefert und damit ihre Privatsphäre teilweise preisgegeben. Die Klägerin habe die angegriffenen Äußerungen gegenüber der Presse (Berliner Kurier, RTL) selbst wiederholt und dadurch überhaupt zu einer größeren Verbreitung beigetragen. Wegen der laut dem Urteil völlig überzogenen Klageforderung muss die Klägerin nun den Großteil der Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen.
Fundstellen: Landgericht Berlin, Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11, Pressemitteilung 58/12