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Gesetzliche Änderungen der Rehabilitierung von DDR-Unrecht noch vor den Neuwahlen geplant

Noch vor den Neuwahlen am 23.02.2025 will der Bundestag Änderungen in den Rehabilitierungsgesetzen für Opfer von DDR-Unrecht verabschieden, dies geht aus  einer Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur vom 21.01.2025 hervor. Zudem hatte u. a. Zeit Online hierüber am 21.01.2025 berichtet. Danach sollen sich die Fraktionen von SPD, CDU / CSU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP geeinigt haben, dass die sogenannte Opferrente von monatlich 330,00 € auf 400,00 € erhöht wird und dann jährlich automatisch ansteigen soll. Die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte sollen ebenfalls erhöht werden. Die Gewährung der Opferrente soll zudem nicht mehr -wie bisher- an die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Betroffenen geknüpft sein.

Die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden im Rahmen der Beschädigtenversorgung soll zudem erleichtert werden. Es soll eine kriterienbasierten Vermutungsregelung bei der Anerkennung der Gesundheitsschäden eingeführt werden. Hierdurch soll die Anerkennung der entsprechenden Gesundheitsschäden wie z. B. einer Angststörung oder einer Posttraumatischen Belastungsstörung erleichtert werden, da der ursächliche Zusammenhang in diesen Fällen als gegeben vorausgesetzt werden soll.

Fundstellen: Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Pressemitteilung vom 21.01.2025; ZEIT ONLINE, Artikel vom 21.01.2025 „SED-Diktatur: Bundestag Hilfen für DDR-Verfolgte ausbauen“


Update vom 29.01.2025: Rechtsausschuss stimmt Gesetzesentwurf zu

Der Rechtsausschuss hat den  „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ (20/12789) der Bundesregierung in erheblich geänderter Fassung einstimmig angenommen. Danach soll die Erhöhung der Opferrente auf 400,00 € und der Ausgleichsleistungen auf 291,00 € zum 01.07.2025 kommen.

Die Bedürftigkeit soll als Anspruchsvoraussetzung der sogenannten Opferrente wegfallen. Zudem soll ein Zweitantragsrecht für das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren eingeführt werden. Der Bundestag wird sich am 30.01.2025 abschließend mit dem geänderten Gesetzentwurf befassen.

Fundstellen: Deutscher Bundestag, Kurzmeldung „Erhebliche Verbesserungen für SED-Opfer beschlossen“ vom 29.01.2025; Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 09.09.2024, Drucksache 20/12789


Nachtrag: Änderungen vom Bundestag am 30.01.2025 beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung am 30.01.2025 beschlossen. Die Opferrente und die Ausgleichsleistungen werden demnach ab Juli erhöht und für die Zukunft dynamisiert. Die Opferrente ist nicht mehr von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit der Betroffenen abhängig. Zudem wurde klargestellt, dass den Betroffenen ein Zweitantragsrecht nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zusteht. Die Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden wird erleichtert.

Fundstellen: Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 20/14744; Mitteilung des Deutschen Bundestages: „Bundestag beschließt weit­reichende Ver­besserungen für SED-Opfer“

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