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Der Koalitionsvertrag sieht für das Arbeitsrecht eine ganze Reihe von Neuerungen vor. Die Koalition aus SPD, FDP und Grünen hat sich auf die Anhebung des Mindestlohnes auf 12,00 € pro Stunde geeinigt. Flexible Arbeitszeitmodelle sollen ermöglicht werden. Experimentierräume sollen auch die begrenzte Möglichkeit zur Abweichung hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit vorsehen. Das Homeoffice soll als eine Möglichkeit der Mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung abgegrenzt werden. Coworking-Spaces werden begrüßt. Es soll einen  Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice geben. Der Arbeitgeber darf den Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Arbeit im Homeoffice nicht aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ablehnen.

Die Midi-Job-Grenze wird auf 1.600,00 € erhöht. Die Minijob-Grenze wird sich zukünftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren und damit auf 520,00 € monatlich erhöht werden. Die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts soll bei den Mini-Jobs stärker kontrolliert werden.

Im öffentlichen Dienst soll (endlich) die Möglichkeit der Haushaltsbefristung abgeschafft werden. Sachgrundlose Befristungen will der Bund als Arbeitgeber Schritt für Schritt abbauen. Kettenbefristungen (mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber) sollen auf sechs Jahre befristet werden, wobei in Ausnahmefällen ein Überschreiten dieser Höchstdauer weiterhin möglich sein soll.

Für Saisonbeschäftigte soll für den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag der Beschäftigung gesorgt werden.

Online-Betriebsratswahlen sollen erprobt werden. Betriebsräte sollen selbst entscheiden können, ob sie analog oder digital arbeiten wollen. Die Staatsanwaltschaft soll die Straftat der Behinderung der demokratischen Mitbestimmung aus dem Betriebsverfassungsgesetz in Zukunft von Amts wegen aufklären müssen (und nicht wie bisher nur auf Antrag tätig werden).

Die Weiter- und Fortbildung soll unterstützt werden. Es soll hier einer Erweiterung des Bafögs für die Weiterbildung geben. Ein Qualifizierungsgeld, das an das Kurzarbeitergeld angelehnt ist, soll eingeführt werden. Für Arbeitslose soll klargestellt werden, dass die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat. Durch ein Weiterbildungsgeld von 150,00 € monatlich soll ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung für alle Arbeitslosen entstehen.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, „Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vom 24.11.2021

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CDU und SPD soll die Gesetzesvorhaben für die nächste Legislaturperiode vorgeben. Daher werfe ich im vierten und letzten Teil zum Koalitionsvertrag einen näheren Blick auf die Vereinbarungen, die das Strafrecht betreffen:

Aufgrund der Ermittlungspannen im Zusammenhang mit der rechtsradikalen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) will die Koalition die interkulturelle Kompetenz der Justiz stärken und die „personelle Vielfalt“ steigern (S. 144). Rassistische und fremdenfeindliche Tatmotive sollen zudem in den Urteilen benannt und im Rahmen der Strafzumessung zu höheren Strafen führen.

Es soll eine nachträglichen Therapieunterbringung für Gewalt- und Sexualstraftäter mit psychischen Störungen eingeführt werden. Für die lang andauernde Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten soll endlich eine gesetzliche Eingriffsgrundlage geschaffen werden. Zudem will die Koalition erreichen, dass mehr Menschen wegen Stalkings (Nachstellung) verurteilt werden. Für Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen (Cybermobbing und Cybergrooming) soll offenbar ein eigener Straftatbestand geschaffen werden. Die Koalitionspartner haben sich vorgenommen, eine Anzeige wegen dieser Delikte zu erleichtern. Da stellt sich dann schon die Frage, wie man eine formfreie Strafanzeige noch vereinfachen können soll? Lassen wir uns überraschen.

Schlimmste Befürchtungen lässt der Satz im Koalitionsvertrag aufkommen, dass das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren effektiver und praxistauglicher ausgestaltet werden sollen. Man kann nur hoffen, dass das bloß eine Phrase ist und nicht bedeuten soll, dass die Koalition aus CDU/CSU und SPD „kurze Prozesse“ (zur Kostenersparnis) erleichtern will. Für letzteres spricht allerdings, dass in Zukunft in Jugendstrafverfahren, „die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen“ soll (S. 146). Man darf anmerken, dass es auch in einem Jugendstrafverfahren für die Entwicklung des mutmaßlichen Straftäters kaum förderlich sein dürfte, wenn sich dieser vor Gericht ungerecht behandelt fühlt und den Eindruck bekommt, dass kein Recht gesprochen wird, sondern bloß möglichst schnell Staatsgewalt ausgeübt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zurecht entschieden, dass die Hauptverhandlung das Kernstück des Strafprozesses zu sein (und zu bleiben) hat. In der Hauptverhandlung muss der Sachverhalt endgültig in einer Weise aufgeklärt und festgestellt werden, die die größte Gewähr für die Erforschung der Wahrheit und zugleich für die bestmögliche Verteidigung des Angeklagten und damit für ein gerechtes Urteil bietet (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.03.1987, Az. 2 BvR 589/79; 2 BvR 740/81; 2 BvR 284/85, Rn. 40).

Die große Koalition will zudem den Entzug des Führerscheins (Fahrverbot) für Erwachsene und  Jugendliche auch außerhalb der Verkehrsdelikte einführen. Das ist sicherlich keine uninteressante Idee, allerdings stellt sich schon die Frage, woran man stattdessen anknüpfen will. Zudem könnte der gegenteilige Effekt dadurch bewirkt werden und es zu einer Steigerung der Delinquenz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führen. Für nahe Angehörige von Opfern eines Tötungsdeliktes soll ein Schmerzensgeldanspruch geschaffen werden. Die große Koalition will zudem tatsächlich die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, die selbst der Generalanwalt der EU für rechtwidrig hält, in nationales Recht umsetzen. Immerhin soll auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hingewirkt werden. Bestechung und Bestechlichkeit soll auch im Gesundheitsbereich unter Strafe gestellt werden. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung soll dagegen „neu“ geregelt werden (S. 152), ob dies Gesetze verschärft oder gar abgemildert werden sollen, erfährt man nicht aus dem Koalitionsvertrag.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CDU und SPD, dem noch die Mitglieder der SPD mehrheitlich zustimmen müssen, sieht für den Bereich der sozialen Sicherung eine massive Unterstützung für Langzeitarbeitslose vor. Man darf gespannt sein, wie das konkret geschehen soll. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu u. a. „die Mittelverteilung [soll] stärker auf Wirkungsorientierung ausgerichtet werden. Dabei ist auch der bisherige Problemdruckindikator als Verteilungsmaßstab auf den Prüfstand zu stellen.“ Hoffentlich wissen wenigstens die Handlungsdelegationen der Parteien, was sie mit dieser Passage vereinbart haben. Jugendliche und junge Arbeitslose sollen durch die Einrichtung von Jugendberufsagenturen besser gefördert werden. Die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I soll für überwiegend kurzfristig Beschäftigte von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) soll vereinfacht und effektiver ausgestaltet werden. Konkrete Maßnahmen nennt der Koalitionsvertrag allerdings auch insoweit nicht. Langzeitarbeitslose, deren Partner ein so hohes Einkommen hat, dass deswegen der Anspruch für den arbeitslosen Partner auf Hartz IV ausgeschlossen wird, sollen aber wohl immerhin einen Anspruch auf Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen erhalten. Morgen erfahren Sie an dieser Stelle mehr zu den Vorhaben der großen Koalition zum Thema Arbeitsrecht.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD

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